RUW Report 103
52 RU W Report — 09/2021 BESAMUNG Die größte Gefahrenquelle bleibt nach Auskunft der Sozialversicherung für Landwirtschaf t, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weiterhin die Tierhaltung. Laut der Unfallstatistik der SVLFG ereigneten sich in 2020 insge- samt 64.060 meldepflichtige Unfälle, 6 % weniger als im Jahr davor, und mit 113 Unfalltoten ist dies der niedrigste Stand seit 5 Jahren. Dennoch, die Tierhalter sind am stärksten gefährdet, und die größte Gefahrenquelle in der Landwirtschaft bleibt der Umgang mit Großvieh. Aufgrund dieser hohen Unfall- zahlen trat zum 1. April 2021 eine novellierte Fassung der „Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung (VSG 4.1)“ in Kraft. Diese soll die Tierhalter noch besser schützen. Wobei es nicht nur um die Tier- halter geht, sondern um alle Personen, die im wertvollen Rinderbestand mit den Tieren in Kontakt kommen, wie zum Beispiel Besamungstechniker, Tierärzte, Klauen- pfleger etc. Am 1. April 2021 trat die novellierte Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung in Kraft. Bereits in zahlreichen Medien wurde hierzu ausführlich berichtet. In Neubauten müssen die Forde- rungen sofort umgesetzt werden, für Altbauten gilt ein Übergangszeitraum von 3 Jahren. Ausführliche Infor- mationen gibt es auf der Homepage der SVLFG: www. svlfg.de. Auch im RUW-Report Nr. 97 (9/2019, Seite 58 bis 60) haben wir bereits ausführlich zu diesem Thema berichtet. Höchstes Risiko in der Tierhaltung Aktualisierte Unfallverhütungsvorschrift Tierhaltung der SVLFG in Kraft getreten Mit etwas handwerklichem Geschick reicht manchmal auch schon eine Eigenbaulösung. Aber: Ein Schlupf tor ist wichtig und verhindert schwere Unfälle beim Übersteigen von Fressgittern.
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