RUW Report 93

Im Blickpunkt RUW REPORT Nr. 93 5/2018 | 11 • Die Finanzanlagen werden zuAnschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauerhafterWertminderung wer- den außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Des weiteren besteht eine pauschale Wertberichtigung gemäß § 253 Abs. 4 HGB a.F. in Höhe von 58 TEUR.Von demWahlrecht zur Fortführung des niedrigeren Wertan- satzes wurde gemäß Art. 67 Abs. 4 EGHGB Gebrauch gemacht. • Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Wiederbeschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Des weiteren besteht eine pauschale Wertberichtigung gemäß § 253 Abs. 4 HGB a.F. in Höhe von 853 TEUR.Von dem Wahlrecht zur Fortführung des niedrigeren Wertansatzes wurde gemäß Art. 67 Abs. 4 EGHGB Gebrauch gemacht. • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug gebotener Wertberich- tigungen bilanziert. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. • Das unverzinsliche Körperschaftsteuerguthaben nach SEStEG wurde mit dem abgezinsten Barwert angesetzt. • Sonstige Wertpapiere sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Kurswert bewertet worden. • Die liquiden Mittel umfassen ausschließlich Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten und sind zum Nennwert bewertet. • Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt. • Die Pensionsverpflichtungen wurden nach der Projected Unit Credit Method (PUC) berechnet. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 S.2 HGB Gebrauch gemacht. Dabei dürfen Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fäl- lige Verpflichtungen pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Berechnung der Pensionsverpflichtungen liegen die Wahr- scheinlichkeitswerte nach den „Richttafeln 2005 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Bei den Bewertungen wurde eine unternehmensspezifische Fluktuationsrate von 0,0 % berücksichtigt. Bei den gehaltsabhängigen Ver- sorgungszusagen wurden in die Berechnung langfristig erwartete Gehaltsentwicklungen mit einbezogen, die von diversen Kriterien (Inflation, Produktivität, Karriere u.a.) abhängen. Als unternehmensspezifischer Parameter für die langfristige Gehaltssteigerung wurden Raten zwischen 0,00 % und 2,92 % verwendet. Des Weiteren ist eine Rentenanpassung von 0,75 % bis 1,76 % je nach Basis der vereinbarten Rentensteigerungen in die Berechnung der Pensionsverpflichtungen eingeflossen. • Aus der erstmaligen Anwendung der Vorschrift des § 253 Abs. 2 S. 2 HGB ergibt sich eine Änderung in Bezug auf die Methodik zur Bewertung des ausgewiesenen Pensionsrückstellungen.Altersversorgungsverpflichtungen sind demnach mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen, der sich aus den vergangenen zehn Geschäfts- jahren (vormals: sieben Geschäftsjahren) ergibt. Der sich daraus ergebende Unterschiedsbetrag (Ausschüttungs- gesperrt gemäß § 253 Abs. 6 HGB ) beträgt 169 TEUR und hat das Jahresergebnis positiv beeinflusst • Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe ihrer nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge gebildet und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten fristenadäquaten Zinssätzen abgezinst. • Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte der Warenlieferanten. • Beträge in Fremdwährungen wurden mit dem Devisenkassamittelkurs in EURO angesetzt. • Die Aufstellung der Bilanz erfolgte unter teilweiser Verwendung des Jahresüberschusses nach § 268 Abs. 1 HGB. C. Angaben zur Bilanz • Von den Forderungen haben eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr Geschäftsjahr Vorjahr Forderungen EUR EUR - aus Lieferungen und Leistungen 0 1.946 - sonstige Vermögensgegenstände 92.858 88.146 • In den Forderungen an verbundene Unternehmen bzw. Beteiligungsunternehmen sind folgende Beträge enthal- ten, die auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. sonstige Vermögensgegenstände sind. Forderungen an verbundene Unternehmen Beteiligungsunternehmen Geschäftsjahr Vorjahr Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR EUR Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 25.184 21.673 227.180 209.778 Sonstige Vermögensgegenstände 0 0 0 0 • In den Sonstigen Rückstellungen sind insbesondere enthalten: Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR Gehaltsendabrechnungen 306.576 348.959 Personalaufwendungen (streitig) 758.151 770.116 Urlaubsrückstellung 369.250 378.860 Weihnachtsgeld 584.000 571.000 • Gemäß § 268 Abs. 8 HGB i.V.m. § 253 Abs. 6 S. 2 HGB unterliegen folgende Beträge einer Ausschüttungssperre: EUR - Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 0 - Aktivierung latenter Steuern 0 - Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert 0 - Ansatz von Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren 168.744 • Von den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1 bis 5 Jahre Geschäftsjahr Vorjahr Geschäftsjahr Vorjahr Verbindlichkeiten EUR EUR EUR EUR - aus Lieferungen und Leistungen 2.752.263 2.086.236 0 0 - gegenüber verbundenen Unternehmen 12.134 7.531 0 0 - gegenüber Beteiligungsunternehmen 83.294 21.656 0 0 - sonstige Verbindlichkeiten 667.996 580.742 3.619 4.755 über 5 Jahre Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR - aus Lieferungen und Leistungen 0 0 - ggü. verbundenen Unternehmen 0 0 - ggü. Beteiligungsunternehmen 0 0 - sonstige Verbindlichkeiten 0 0 • Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsun- ternehmen setzen sich wie folgt zusammen: Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen Beteiligungsunternehmen Geschäftsjahr Vorjahr Geschäftsjahr Vorjahr Verbindlichkeiten EUR EUR EUR EUR - aus Lieferungen und Leistungen 12.134 7.531 83.294 21.656 • Für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen, sind latente Steu- ern nach § 274 HGB unter Berücksichtigung des unternehmensindividuellen Steuersatzes (15,83 % KSt/SolZ und 15,63 % GewSt) ermittelt worden. Aktive latente Steuern ergaben sich bei den Sachanlagen, Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Fertigen Erzeugnissen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Pensions- und sonstigen Rückstellungen. Passive latente bestehen dagegen nicht. In Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB werden keine aktiven latenten Steuern bilanziert . Aufgrund der nur partiellen Steuerpflicht der Genossenschaft beträgt die unternehmensindividuelle Steuerbelastung 2,62%. • Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung • Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: Umsätze nach Geschäftsbereichen: Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR a) Geschäftsbereich Besamung 22.554.346 22.501.854 b) Geschäftsbereich Vermarktung (Provisionen u. sonstige Erlöse) 29.709.432 23.427.770 c) Geschäftsbereich Zucht 2.049.756 1.652.551 d) Sonstige 425.561 462.882 54.739.095 48.045.057 Summe der Zuschlagspreise nach Auktionsplätzen: Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR Münster 2.481.165 2.689.525 Hamm 4.570.620 4.135.610 Krefeld 2.755.505 3.028.330 Bitburg 1.776.850 1.840.710 11.584.140 11.694.175 • In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende außergewöhnliche Aufwendungen enthalten: außergewöhnliche Aufwendungen Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR - Sanierungsaufwendungen Standort „Fließem“ 542.605 0 • In den Posten der Gewinn- undVerlustrechnung sind - soweit nicht vorstehend erläutert - folgende periodenfrem- de Erträge und Aufwendungen enthalten: Periodenfremde Erträge Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR - Verkauf von Anlagevermögen 273.684 275.173 - Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen 252.079 260.145 Periodenfremde Aufwendungen Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR - Verluste aus dem Abgang von Anlagegütern 299.908 506.932 - Sonderabschreibung Gebäude 0 248.009 RUW-Regionalzentrum Rheinland-Pfalz/Saarland mit dem neuen Vermarktungszentrum

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