RUW Report 97
www.hs-schraeder.de 53 RUW Report — 09/2019 BESAMUNG BESAMUNG Die Anfahrtsgebühr und die Gebühr für die Besamungs- durchführung, die zuletzt 2017 verändert worden sind, wurden angepasst. Die Anpassungen entsprechen den Kostensteigerungen der letzten zwei Jahre. Für Eigenbestandsbesamer gilt ab dem 1. Oktober 2019 eine Grundgebühr für die Stickstoffversorgung, die ab einem Spermajahresumsatz von 1.500 EUR entfällt. Die Gebührensystematik für den Fruchtbarkeitsservice Ultraschall wurde angepasst, so dass jetzt nur noch ein Abrechnungsmodell zur Anwendung kommt. ZUCHT Die Einstufungsgebühren und die Anerkennung als Elitefamilie bzw. Zuchtelitekuh wurden angepasst, da sie seit der Euroeinführung nicht mehr verändert worden sind. Sie werden jetzt zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet, die Gebührenbeträge bleiben unverändert. Komplett neu überarbeitet wurden die Gebühren für den Embryotransfer, die ebenfalls seit der Euroeinführung unverändert waren. Alle Gebührenanpassungen wurden vom Vorstand der RUW einstimmig beschlossen und gelten ab dem 1. Oktober 2019. Sie finden die neuen Gebührensätze im Preis- und Leistungsverzeichnis auf unserer Internetseite. Dr. Jürgen Hartmann/Dr. Michael Steinmann Neue Gebühren für Zucht und Besamung Aufgrund der Kostenentwicklung der letzten Jahre ist es für die Rinder-Union Weste eG notwendig geworden, ihre Gebühren in einigen Teilbereichen anzupassen. Das Ziel unseres Gebührensystems muss es sein, zu- mindest die direkten Sach- und Personalkosten durch die Servicegebühren abzudecken. In einigen Dienst- leistungsbereichen übersteigen diese Kosten die Ein- nahmen zum Teil deutlich.
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