Der Antrag wurde im Nachgang auf die drei Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster in NRW eingeschränkt. Am 14. Juni 2016 wurde über den Entwurf des Durchführungsbeschlusses zur BHV1-Freiheit von Rheinland-Pfalz, dem Saarland und der drei Regierungsbezirke in NRW abgestimmt und der Antrag wurde angenommen.
Nach den Erfahrungen der letzten Jahre ist innerhalb der nächsten 4 bis 6 Wochen mit einer Umsetzung in das nationale Recht zu rechnen. Mit der Veröffentlichung der Entscheidung über die BHV1-Freiheit für die oben aufgeführten Regionen im Bundesanzeiger tritt die Entscheidung in Kraft und ist beim Handel mit Rindern maßgeblich. Unbedingt zu beachten ist die Tatsache, dass die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln nicht von dieser Entscheidung umfasst werden, wodurch innerhalb des RUW-Gebietes mit unterschiedlichen BHV1-Stati gearbeitet werden muss.