Meldung Hornlosigkeit
Hier können Sie die Hornlosigkeit Ihrer Tiere melden!
Die Hornlosigkeit von Kälbern, bei denen keine Hörner wachsen und bei denen aufgrund der Abstammung dieses auch nachvollziehbar ist, können mit einem einfachen Antrag als genetisch hornlos im RUW-Herdbuch registriert werden. Auch sog. Wackelhörner gelten als genetisch hornlos. In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich derzeit noch um mischerbig (heterozygot) hornlose Tiere. Diese werden im Herdbuch dann mit „Pp“ gekennzeichnet.
Nutzen Sie einfach das folgende Antragsformular.
Hinweis:
Das Tier wird als heterocygot (mischerbig) hornlos (Pp) eingetragen. Sollten beide Elternteile des Tieres hornlos sein, besteht die Möglichkeit der Eintragung auf Reinerbigkeit (homocygot hornlos, PP). Hierzu ist jedoch ein Gentest notwendig, den Sie auf unserer Internetseite auch als PDF-Dateiherunterladen können.