Ausdehnung der 20 km-Zone zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit

Allgemeine News

Die 20 km-Zone umfasst nun folgende Gebiete:   Den gesamten Regierungsbezirk Köln.   Im Regierungsbezirk Düsseldorf die kreisfreien Städte Remscheid, Solingen, Mönchengladbach, Wuppertal, Düsseldorf, Duisburg und Krefeld und die Kreise Mettmann, Neuss, Viersen sowie im Kreis Kleve die Städte Geldern und Straelen und die Gemeinden Issum, Kerken, Rheurdt und Wachtendonk sowie im Kreis Wesel die Städte Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg.   Im Regierungsbezirk Arnsberg die kreisfreien Städte Hagen und Hamm, der Ennepe Ruhr Kreis und der Märkische Kreis sowie im Hochsauerlandkreis die Stadt Arnsberg, im Kreis Soest die Städte Soest und Werl und die Gemeinde Bad Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Welver und Wickede, im Kreis Unna die Städte Bergkamen, Fröndenberg, Kamen, Schwerte und Unna und die Gemeinden Bönen und Holzwickede. Im Regierungsbezirk Münster im Kreis Warendorf die Städte Ahlen und Beckum.   Maßregelung für 20 km-Zone   Für die 20 km-Zone (Gefärdungsgebiet)gilt zurzeit die Maßregelung, dass Rinder grundsätzlich täglich von 18:00 Uhr bis 07:00 Uhr des Folgetages aufzustallen sind. Das Aufstallungsgebot gilt nicht, wenn die empfänglichen Tiere sowie deren Ställe oder deren sonstige Standorte mit zugelassenen Insektiziden entsprechend den Empfehlungen des Herstellers behandelt werden.    Den Tierhaltern wird die umgehende Behandlung ihrer Rinder, mit einem gegen Insekten wirksamen Mittel nach Anweisung des Hoftierarztes empfohlen.   Die Homepage des Kreis Soest www.kreis-soest.de hat unter der Rubrik Bürgerservice/Tierhaltung/aktuelle Pressemitteilung eine Liste mit zugelassenen Insektiziden aufgeführt, die Sie in ihrem Bestand einsetzen können.   Weierer aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie unter der Internetadresse des Verbraucherschutzministeriums www.munlv.nrw.de oder bekommen Sie von Ihren zuständigen RUW-Regionalzentren in Münster, Krefeld und Fließem.