Blauzunge - neue Verbringungsregelungen

Allgemeine News

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Die Ausnahmeregelungen für die Verbringung von Rindern aus dem BTV8-Sperrgebiet in freie Gebiete Deutschlands gelten nur noch bis zum 17.05.2019. Umso wichtiger ist eine korrekt durchgeführte Impfung gegen die Blauzunge, um die Vermarktungsmöglichkeiten für die eigenen Rinder zu sichern.

Ab dem 18.05.2019 ist das innerstaatliche Verbringen von Rindern aus Restriktionsgebieten in freie Gebiete nur noch bei Einhaltung nachfolgender Bedingungen möglich:
 

Kälber im Alter von unter 90 Tagen

  • Kälber, die aus einer Restriktionszone verbracht werden sollen, müssen folgende Bedingungen erfüllen:
    • Sie stammen von Muttertieren, die vor der Belegung wirksam gegen den entsprechenden BTV-Stamm (derzeit BTV-8) geimpft wurden und haben nachweislich Kolostrum des zugehörigen Muttertieres aufgenommen. Die Impfungen des Muttertieres gegen den entsprechenden BTV-Stamm sind in der HIT-Datenbank zu erfassen. Der Nachweis der Kolostrumgabe erfolgt durch eine Tierhaltererklärung.

      PDF - Tierhaltererklärung Kälber - Grundimmunisierung vor Belegung

      oder

       
    • Sie stammen von Muttertieren, deren Grundimmunisierung gegen den entsprechenden BTV-Stamm (derzeit BTV-8) während der Trächtigkeit erfolgt ist, wobei die Grundimmunisierung 4 Wochen vor dem Abkalben abgeschlossen sein muss, und die Kälber haben nachweislich Kolostrum des zugehörigen Muttertieres aufgenommen.
      Zusätzlich sind die. Kälber bis max. 14 Tage vor dem innerstaatlichen Transport mit negativem Ergebnis auf den entsprechenden BTV-Stamm untersucht worden. Die Impfungen des Muttertieres gegen den entsprechenden BTV-Stamm und das negative Ergebnis der Untersuchung des Kalbes auf BTV sind in der HIT-Datenbank zu erfassen. Der Nachweis der Kolostrumgabe erfolgtdurch eine Tierhaltererklärung.

      PDF - Tierhaltererklärung Kälber - Grundimmunisierung während Trächtigkeit

       
  • Eine Repellent-Behandlung ist nicht vorgeschrieben.
 

Rinder im Alter von über 90 Tagen

  • Innerstaatliches Verbringen aus Restriktionsgebieten nur noch möglich, wenn sie die Bedingungen der VO (EG) Nr. 1266/2007 erfüllen, d.h. die Rinder sind korrekt gegen Blauzunge geimpft worden.
 

Das Memorandum mit den Niederlanden ist weiterhin unverändert in Kraft (gilt nur für Kälber im Alter von unter 90 Tagen).



Sonstige Tierhaltererklärungen

PDF - Tierhaltererklärung für Verbringung innerhalb des Sperrgebietes

PDF - Tierhaltererklärung für Schlachttiere

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