Blauzungenkrankheit – Verbringungsbeschränkungen gelockert
Nach massivem Druck aus den betroffenen Regionen hat sich der Veterinärausschuss unter bestimmten Bedingungen auf die Erleichterung beim Verbringen von Zucht- und Nutztieren aus dem Gefährdungsgebiet in freie Gebiete geeinigt. Ab sofort ist das Verbringen in Drittländer unter Einhaltung der Auflagen möglich. Die EU-Staaten sind verpflichtet, den Transit zu erlauben. Das Verbringen ist jedoch an bestimmte Bedingungen, wie die Konditionen zwischen den beteiligten Behörden von Herkunfts- und Zielland, gebunden. Im Übrigen gelten die Auflagen wie in der 150-km-Zone, d. h. für zu verbringende Tiere in freie Gebiete sind serologische bzw. virologische Einzeltieruntersuchungen erforderlich. Weitere Details werden noch in dieser Woche bei einer Bund- und Länderbesprechung verhandelt. Unverständlicherweise ist das Verbringen in die freien Gebiete in Deutschland und andere EU-Staaten weiterhin nur über den Weg des sogenannten "Zonenhoppings", also dem Zwischenaufenthalt im Beobachtungsgebiet und einer abermaligen Untersuchung möglich.
Auf Grund dieser voraussichtlich neuen Entwicklungen der Vermarktungsmöglichkeiten kauft die RUW unter Vorbehalt schwarz- und rotbunte Rinder für Marokko an. Folgende Bedingungen sollten die Rinder erfüllen: Geb.-Datum ab dem 01.12.2004; Besamungsdatum 15.10.2006 – 30.01.2007. Bitte melden Sie Ihre entsprechenden Rinder bei den zuständigen Regionalzentren in Krefeld, Münster oder Fließem umgehend an, auch dann, wenn Sie nicht die o. g. Vorgaben erfüllen.