Zusammenfassung aus dem Onlineseminar

  • RUW eG

Wir hatten am 7. Oktober 2024  unsere Mitglieder herzlich zum Onlineseminar eingeladen, um sich umfassend über die aktuellen Entwicklungen und Auswirkungen des BTV3-Infektionsgeschehens zu informieren.

Dabei trugen unsere Referenten zu folgenden Schwerpunkten vor: 

  1. “Aktuelle BTV3-Situation aus Sicht der Rindervermarktung”, Klemens Oechtering, RUW 

(Download: Präsentation)

  • BTV3-Ausbreitung: Seit September 2023 hat sich das BTV3-Virus schnell in Europa verbreitet, mit ersten Fällen in Deutschland im Oktober 2023.
  • Impfstoffzulassung: Am 6. Juni 2024 wurde der Einsatz von drei inaktivierten BTV3-Impfstoffen zum Herdenschutz erlaubt, Handelserleichterungen aufgrund einer Impfung sind aber erst nach der offiziellen Zulassung der Impfstoffe zu erwarten.
  • Rinderhandel: Der Handel konzentriert sich hauptsächlich auf  Deutschland. Der Export von Rindern ist derzeit nur in begrenztem Umfang möglich, hauptsächlich in die Benelux-Staaten.
  • Infektionsschutz: Rinder können in BTV3-freie Regionen exportiert werden, wenn sie mit Repellents geschützt und negativ auf BTV3 getestet wurden.
  • Marktausblick: Die Rinderpreise sind gestiegen, und es wird erwartet, dass die Infektionszahlen im Herbst/Winter zurückgehen, was den Handel erleichtern könnte.
     
  1. “Herdenschutz: Impfen: Ja oder Nein? Was ist zu beachten”, Dr. Ulrich Janowitz, RUW
  • Das aktuelle BTV-Infektionsgeschehen sorgt für erhebliches Tierleid und massive wirtschaftliche Verluste
  • Die ständige Impfkommission empfiehlt mit hoher Dringlichkeit empfängliche Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen) mit einem der 3 Impfstoffe gegen BTV 3 die eine Anwendungserlaubnis haben, zu impfen.
  • Die Impfung schützt nicht zwingend vor Infektion jedoch nachweislich gegen schwere Verläufe und damit verbundene Verluste.
  • In diesem Jahr bereits grundimmunisierte Tiere sollten unbedingt im zeitigen Frühjahr 2025 nachgeimpft werden (Booster-Impfung), damit ein ausreichender Impfschutz für die nächste Gnitzen- und Infektionssaison gewährleistet ist.
  • Bisher nicht geimpfte Bestände sollten spätestens im zeitigen, kommenden Frühjahr eine Grundimmunisierung (zweifach Impfung im Abstand von 3-4 Wochen) durchführen.
  • Aufgrund der hohen embryonalen Verluste und Aborte infolge der Infektion, sollten Kühe unbedingt vor dem Trockenstellen und tragende Rinder spätestens beim Weideabtrieb erneut auf Trächtigkeit untersucht werden.
  1. “Ertragsschadenversicherung: Was müssen Betriebe beachten, wenn der Schadensfall eintritt”, Jens Daniels, R+V 

(Download: Präsentation)

  • Schadenmeldung bei der Ertragsschadenversicherung sollte erfolgen, sobald Symptome auftreten – spätestens aber sobald ein Befund vorliegt
  • Die Meldung sollte online oder über die betreuende Agentur erfolgen
  • Alles Weitere wir nach erfolgter Meldung individuell mit dem Betrieb abgestimmt. 
 

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