Dieser Name wird dann mit den im eigenen Betrieb gezüchteten Tieren nach angelsächsischem Muster veröffentlicht, so zum Beispiel auf Zuchtbescheinigungen und in Katalogen.
Selbstverständlich kann es jeden Herdennamen nur ein Mal geben. Die Prüfung und endgültige Zusage erfolgt durch das Rechenzentrum in Verden. Da nach dem 'Windhundverfahren' vorgegangen wird, empfiehlt es sich, den Antrag möglichst schnell bei der RUW, Herdbuchabteilung, zu stellen.
Für die Einrichtung des Herdenpräfix entstehen einmalige Kosten in Höhe von 250 €. Für den Fall einer späteren Namensänderung dann jeweils 50 €. Der Herdenname darf maximal 30 Stellen haben und zusätzlich zu der ausgeschriebenen Version wird noch eine dazu passende Abkürzung mit insgesamt 3 Zeichen für die Antragstellung benötigt.