Diese Frage hat die RUW aufgenommen und ihr das potentielle Angebot gegenüber gestellt. Seit Februar 2017 werden nun Verkaufstiere, die aus Betrieben stammen, die GVO-frei füttern im Auktionskatalog mit dem Hinweis „GVO-frei“ gekennzeichnet.
Kaufinteressenten sind nun in der Lage aus dem Angebot schnell und unkompliziert ihre Remontierungsfärsen auszuwählen. Zusammen mit den übrigen Verkaufsunterlagen erhalten die Käufer nach der Auktion den für die betriebseigene Dokumentation im Punkt Tierzukauf benötigten Nachweis über die GVO-freie Fütterung der entsprechenden Tiere.
Alle Mitgliedsbetriebe, die die Voraussetzungen für die GVO-freie-Fütterung erfüllen, können uns dies mit der Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Verpflichtungserklärung mitteilen, sofern noch nicht geschehen. Wir werden diese Information dann schnellstmöglich für die Katalogerstellung einbinden.
Weitere Informationen zu den entsprechenden Verordnungen, Standards bzw. die RUW-Verpflichtungserklärung finden Sie hier:
GVO-freie Produktion-Verpflichtungserklärung
VLOG Standard
Verordnung über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen
Verordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel