Neuigkeiten zur BVD-Situation in NRW

Auf Antrag Deutschlands hat die EU-Kommission für den größten Teil des Bundeslandes NRW den Status „seuchenfrei“ in Bezug auf BVD anerkannt.

Mit der Verordnung (EU) 2023/2057 vom 26.09.2023 ergeben sich Veränderungen bezüglich der BVD-Situation in NRW. Auf Antrag Deutschlands hat die EU-Kommission für den größten Teil des Bundeslandes NRW den Status „seuchenfrei“ in Bezug auf BVD anerkannt. Ausgenommen sind die Landkreise Borken, Gütersloh, Höxter, Kleve und Paderborn, die weiterhin als Gebiete mit einem zugelassenen Tilgungsprogramm eingestuft werden. Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland sind bereits lange als BVD-seuchenfreie Regionen eingestuft.


Welche Regelungen gelten bei der der Verbringung:

  1. Tiere dürfen in BVD-freie Regionen nur verbracht werden, wenn
    1. sie nicht gegen BVD geimpft wurden und
      1. aus einem Betrieb stammen, der „frei von BVD“ ist und
        1. sich in einer Region befindet, die „BVD-seuchenfrei“ ist, oder
        2. die Tiere wurden vor dem Abgang einzeln mit negativem Ergebnis auf BVD-Virus getestet.
      1. aus einem Betrieb stammen, der „nicht BVD-frei“ ist, und
        1. vor dem Abgang negativ auf das Virusantigen oder Genom getestet, und
          1. 21 Tage in Quarantäne gehalten wurden (Bei trächtigen Tieren muss ein negativer serologischer Test vorliegen.), oder
          2. die Tiere wurden vor dem Abgang (bei trächtigen Tieren vor der Besamung) einer serologischen Untersuchung mit positivem Befund unterzogen.
 

Was gilt es nun für die Betrieb zu beachten:

  1. Die Verbringung von BVD-geimpften Tieren über die Auktionen ist ab sofort nicht mehr zugelassen.
  2. Alle Betriebe sollten ihren Betriebsstatus (kann in der HIT-Datenbank eingesehen werden) überprüfen. Sofern ihr Betriebsstatus von dem Status „BVD-freier-Betrieb“ abweicht, sollte umgehend Kontakt mit dem jeweils zuständigen Veterinäramt aufgenommen werden, um die Ursachen hierfür abzuklären und entsprechend abzustellen. Eine Ursache kann zum Beispiel darin begründet sein, dass die Ohrstanzproben zur Untersuchung der Kälber auf BVD verspätet an die Veterinäruntersuchungsämter geschickt wurden, wodurch der komplette Betrieb für die Verbringung von Tieren gesperrt ist. Daher die dringende Empfehlung, die Ohrstanzen mindestens einmal pro Woche zu versenden.

Die vorgenannten Ausführungen beschreiben die am häufigsten zutreffenden Konstellationen. Weitere Verbringungsmöglichkeiten sind gemäß der EU-Verordnung EU 2020/688 gegeben. Sollten Sie ihre betriebliche Situation hier nicht abgebildet sehen, sprechen Sie uns gerne an, um die individuellen Gegebenheiten in Ihrem Betrieb genauer zu prüfen.

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