Für die Verbringung von Tieren aus der Restriktionszone in freie Gebiete wurde die Sonderregelung bis zum 31.03.2019 verlängert. Die Sonderregelung ermöglicht, dass Tiere ohne Impfschutz verbracht werden dürfen, wenn sie mit einem Repellent behandelt worden sind und maximal sieben Tage vor dem Verbringen eine Virus-PCR mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde.
Das Sperrgebiet umfasste neben den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland bereits die nachfolgend aufgeführten Kreise bzw. Städte des Landes NRW:
- Kreis Euskirchen
- Städteregion Aachen
- Kreis Düren
- Rhein-Erft-Kreis
- Rhein-Sieg-Kreis
- Bundesstadt Bonn
- Stadt Köln
- Kreis Heinsberg (nur die Städte Übach-Palenberg und Geilenkirchen)
- Rhein-Kreis Neuss
- Kreis Siegen-Wittgenstein
- Hochsauerlandkreis
- Kreis Olpe
- Märkischer Kreis
- Hagen
- Wuppertal
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Kreis Mettmann
- Düsseldorf
- Leverkusen
- Remscheid
- Solingen
- Oberbergischer Kreis
- Rheinisch-Bergischer Kreis
Eine Karte des aktuellen Sperrgebietes finden Sie hier: Landkarte - Sperrgebiete
Impfung sichert die Vermarktungsmöglichkeiten
Für alle Betrieb innerhalb des Restriktionsgebietes ist die Impfung gegen Blauzunge zur mittelfristigen Sicherung von Vermarktungsmöglichkeiten schon in der Umsetzung.
Aber auch für alle Betriebe die noch außerhalb des Restriktionsgebietes liegen lautet die Empfehlung: Impfen sichert Vermarktungsmöglichkeiten. Da es einige Wochen dauert, bis der notwendige Impfstatus für z.B. eine Verbringung von Tieren nach Italien erreicht wird, sollte die Impfung nicht aufgeschoben werden.
Die Tierseuchenkasse in NRW hat am 22.01.2019 eine Beihilfe für die Impfung gegen BTV 8 in Höhe von 1,- € je Impfdosis beschlossen. Detaillierte Informationen hierzu finden sie hier.
Sie können auch aktuelle Information auf der Seite der LANUV-Internetseite einsehen.
Für Tierhalter, die empfängliche Tiere aus der Restriktionszone in freie Gebiete innerhalb Deutschlands verbringen, bestehen verschiedene Optionen:
Tierhaltererklärung über Reppelentbehandlung als Voraussetzung zum innerstaatlichen Verbringen von Zucht- und Nutzrindern
Die erforderlichen Erklärungen für die Tierhalter stehen zum Download bereit.
Tierhaltererklärung für die Verbringung von Tieren innerhalb des Sperrgebietes.