Das BMEL hat soeben informiert, dass die „Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit“ veröffentlicht wurde und ab Samstag, den 8. März 2025, in Kraft tritt.
Die vollständige Verordnung können Sie hier einsehen: Link zur Verordnung
Dies bedeutet, dass die BTV-3-Impfgestattungs-Verordnung ab dem 8. März 2025, vorläufig fort gilt.
Die drei „geduldeten“ Impfstoffe gegen BTV-3 dürfen auch nach der offiziellen Zulassung von zweien, alle drei weiter eingesetzt werden.
Damit ist eine weiterhin ausreichende Verfügbarkeit von Impfstoffen gesichert.